Search results
  • 12 of 2,955

Graf Gottfried von Tübingen (Tüwingen) verspricht, nachdem ihm das Kloster Bebenhausen die von ihm an dasselbe verkaufte Burg und Stadt Tübingen (Tüwingen) zurückgegeben, jedoch das Patronatsrecht der Pfarrkirche, die Frohnhöfe, des von Rugge Gut, die Landgarben etc. zurückbehalten hatte, an das Kloster in Jahresfrist 350 Mark Silber zu bezahlen, bis zu völliger Rückzahlung des Kaufpreises von den Steuern in Tübingen (Tüwingen), Böblingen und Calw (Calwe) 800 Pfund Heller jährlich zu entrichten, demselben seine Nutzungen in Gächingen, Dagersheim und Darmsheim (Dermshain) zu überlassen, dessen Besitzungen weder zu beeinträchtigen noch beeinträchtigen zu lassen, vielmehr zu schirmen; er räumt dem Kloster noch eine Reihe bedeutender Vorrechte in der Stadt Tübingen ein, insbesondere hinsichtlich der Freiheit von Steuern und Abgaben, der Besetzung der Beamtenstellen daselbst etc. und bestellt endlich dem Kloster zur größeren Sicherheit der Erfüllung aller seiner Verbindlichkeiten 12 Edle, ebenso viele Ministerialen und 16 Bürger als Bürgen.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...