Nachdem + Walburg Gräfin zu Neuenahr, Moers und Hoorn die vom Abt von Werden lehnrührige Herrlichkeit Friemersheim an + Mauritz Prinzen von Oranien erblich übertragen hatte, der Prinz das Lehen mehrmals, zuletzt 1603, gemutet und dann, als ihm die Belehnung verweigert wurde, nach gehörigem Protest in Besitz genommen hatte, hat nun Wilhelm Prinz von Oranien als Graf von Moers und Herr von Friemersheim Verhandlungen mit der Abtei, die ihren Prior Adolf Borken dazu unter dem 27. Januar bevollmächtigt hat, aufgenommen und folgenden Vergleich erzielt: Der Abt billigt die Übertragung der Herrlichkeit und die Sukzession der Oranier darin. Er erteilt die Belehnung, wie sie für die Grafen Wilhelm und Hermann von Neuenahr und Moers galt. Er verzichtet auf alle Ansprüche wegen Caducität und Heergewäte. Auf die Erbpachten von 60 Maltern Weizen jährlich, die seit 1600 rückständig sind, wird bis 1649 einschließlich verzichtet. Der Prinz entrichtet dafür eine Rekognition. Dem Abt werden alle Jagd- und sonstigen Rechte eingeräumt, die seine Vorgänger in der Grafschaft Moers und Herrlichkeit Friemersheim bis zum Ausbruch der Streitigkeiten wahrgenommen haben. Die Pächter des beim Haus Asterlagen gelegenen Portmanshofes genießen Schatz- und Dienstfreiheit. .-Vermerk, dass der Vergleich von Abt Heinrich ratifiziert, unterschrieben und mit dem Sekretsiegel besiegelt wurde