Die Brüder Philipp und Hartmann Stumpf von Schweinberg verkaufen ihre Erbschaftsteile, Güter Gerechtigkeit, Nutzungs- und Nießbrauchsrechte zu Roigheim (Roickeym) mit summarisch aufgelistetem Zugehör, u. a. ihrem Teil an der Mühle, an Kurfürst Philipp von der Pfalz für 220 rheinische Gulden in Gold und quittieren die Bezahlung. Ausgenommen davon sind die Behausung ihrer verstorbenen Mutter, eine dazugehörige Scheune, ein Weingarten und ein Gärtlein oben im Dorf sowie der Groß- und Kleinzehnt, den sie von der Herrschaft Rieneck zu Lehen haben. Das Kaufgut ist unbelastet, andernfalls versprechen die Verkäufer, es zu ledigen. Sie versprechen außerdem Währschaft für den Kauf, treten alles nach Recht, Herkommen und Gewohnheit zu Roigheim ab und übergeben Register und dazugehörige Schriftstücke. Sie weisen ihre Zinsleute und die ihnen Verbundenen an, nun dem Pfalzgrafen zu gehorchen, und sprechen sie ihrer Pflichten ledig. Kurfürst Philipp von der Pfalz hat ihnen ein Wiederkaufsrecht um 220 Gulden zugestanden, das sie zu einem beliebigen Jahr vor St. Peter ad cathedram [= 22.2.] äußern müssen. Sollte sich nach gebührlicher Schätzung herausstellen, dass das Verkaufte mehr Hauptgeld "nach lentlichem anslag" ertragen könnte, sollen sie dies vom Pfalzgrafen nehmen, ihm dann die Güter als Erbkauf einträumen und auf die Lösung verzichten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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