Herman Mencken, kölnischer Richter zu Droilshagen, Hans zu Kebbenkusen, Hans Slaeter in der Heymke, Gaedert Schroeder zu Buyren, Keirstgenn zu Brachtpe sowie sämtliche Schöffen des Landrechts des Kirchspiels Droilßhagen bezeugen von Gerichts wegen folgendes: Am 17. Juli (Mittwoch nach Divisio Apostolorum) 1555 hätten in öffentlicher Gerichtssitzung zu Drolßhagen Johan Harnßmecher und Hannes im Cloister namens der Marye Funffzellen, Äbtissin des Klosters Droilßhagen, durch deren Vorsprecher Jacop tom Broche den Degnart tom Krummenerle wegen Abholzung von im Gericht belegenem Klostergut am Koylennberge verklagt und Schadenersatz verlangt. Degnart habe durch seinen Vorsprecher Wilhem Stroiß geantwortet, daß es sich um Erbe seiner verstorbenen Eltern handele und beantragt, seinen Miterben Claiß to Halffhuisen deswegen zu hören, was ihm zugegeben sei. Auf einem am 2. Oktober (Mittwoch nach Michaelis) anberaumten Termin hätten die Beklagten ihre Schuld geleugnet, worauf die Äbtissin zur Beweisbringung aufgefordert worden sei. Von den von ihr angeführten Zeugen, Hans im Krame und der verstorbene Johan Armesterer op dem Bryncke, habe der erstere auf dem am 17. Oktober (Donnerstag nach Gallus) angesetzten Termin zu ihren Gunsten glaubwürdig ausgesagt und das Gericht zu Gunsten des Klosters entschieden. Der Appellation Degnarts an das kurfürstliche "Oberrecht" sei der Erfolg versagt geblieben. Mittwoch n. Agnes

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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