Schultheiß, Bürgermeister und ganze Gemeinde des Fleckens Leibenstadt bekunden, dass sie mit Billigung der Brüder Hans Konrad, Eberhard und Johann Philipp von Gemmingen zu Widdern, Bürg und Maienfels, ihrer "gebiettenden junckhern", an Abt Sigmund, Prior und Konvent des Klosters Schöntal um 1500 Gulden Kapital in Reichssilbermünzen (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer) eine jährlich auf Mittwoch nach Ostern [st. n.] nach Schöntal zu liefernde Gült in Höhe von 75 Gulden verkauft haben. Die Verkäufer quittieren über die Kaufsumme und setzen ihren näher bezeichneten gemeindeeigenen Buchenwald mit einem Umfang von mehr als 100 Morgen zu Unterpfand. Die Wiederlösung der Gült zum selben Preis bleibt bei vierteljähriger Kündigung vorbehalten.