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Gf. Eberhard (V.) d.Ä. beurkundet, daß ihm Bürgermeister, Gericht und Gemeinde zu Cannstatt auf seinen Wunsch eine Hofstatt zu einer Sägemühle und Holzlege zu Berg ob den Mahlmühlen an dem Mühlgraben samt der Wassergerechtigkeit zu gen. Bedingungen übergeben hat und er dem Zimmermann Meister Hans von Zweibrücken diese Hofstatt, Holzlege und Wassergerechtigkeit um 2 lb h jährl. Zins geliehen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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