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Martin Flach von Schönaich, gefangengesetzt wegen Gottesschwüren, Drohworten und Anschlägen gegen seinen Tochtermann Conrad Gügelin, schwört Urfehde und verpflichtet sich, keine Wehr mehr zu tragen, keine offenen Zechen zu besuchen und Württemberg zu verlassen, nachdem ihm auf dem Markt zwei Finger seiner rechten Hand abgehauen wurden

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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