Fürst und gefürsteter Graf Johann, Fürst Eitel Friedrich und Graf Karl zu Hohenzollern, Graf zu Sigmaringen und Veringen, Herren zu Haigerloch und Wehrstein, des hl. römischen Reiches Erbkämmerer bzw. kaiserlicher Rat, des Kurfürsten in Bayern Geh. Rat, obrister Hofmeister und obrister Kammerer und Kammerer, haben sich wegen der Notwendigkeiten der fürstl. Grafschaft Zollern auf Anordnung ihrer Räte Rudolf Ebinger von der Burg zu Schlatt, landkomturischen Rats und Obervogts zu Hohenfels, Dr. Johann Heinrich Hettinger und Dr. Michael Weiglin, Obervogt zu Haigerloch, am 12. November 1625 persönlich nach Hechingen zu einer Beratung begeben. Weil Fürst Eitel Friedrich sich in andere Länder verfügt, sollen die Untertanen der fürstlichen Grafschaft Zollern jetzt die Erbhuldigung leisten. Diese ist dem Fürsten Eitel Friedrich und den Mitvormündern, den Brüdern und Vettern Georg Friedrich, Leopold Friedrich und Philipp Christoph Friedrich Graf zu Hohenzollern geleistet worden. Bei den Beamten und den Dienern bleibt es bei dem früher geleisteten Eid. - Zur Verringerung der Schulden soll diese Grafschaft etliche Jahre "vacieren". Der Fürst Eitel Friedrich und Graf Georg Friedrich gehen zur Fortsetzung des Kriegswesens weg. Die beiden jungen Brüder sollen nach Dillingen zum Studium gehen. Fürst Eitel Friedrich erhält als jährliches Deputat 4000 Gulden, Graf Georg Friedrich 2000 Gulden Landeswährung (die Auszahlung erfolgt halbjährlich: an Johannes nach Weihnachten (27. Dezember) und Johannes im Sommer (24. Juni). Bei Notwendigkeit können im Vorgriff auf das nächste Deputat weitere Mittel gegeben werden. Die beiden jungen Herren haben noch kein festes Deputat. Studien u. a. werden aus den Einkünften der Grafschaft bestritten. Die beiden jüngeren Fräulein Maximiliane und Maria Anna erhalten jede jährlich 100 Reichstaler. - Es soll ein besonderes Vormundschaftssiegel geschnitten und gemacht, doch von den Oberamtleuten bestens verwahrt werden. - Zur Reformierung und Einziehung des Hofstaats, zur Fortführung aller guten Häuslichkeit, Justiz und Polizei ist Heinrich Vester (?) Lic. der Rechte, auf ein Jahr angenommen worden, welcher Kanzlei und Obervogtei dirigieren, den Räten präsidieren und den Titel "fürstlich hohenzollerischer Rat und Kanzler" führen soll. Der Ökonomie und dem Hauswesen ist Dr. Michael Weiglin mit Titel eines Obervogtas vorgesetzt worden. Er soll im Kammerrat präsidieren, auch allen anderen notwendigen Beratungen beiwohnen. - Reduzierung der Offiziere und Diener. - Über Abspeisung des anderen Hofgesindes außerhalb der Tafel des Fräuleins Maximiliane soll der Stadtschreiber anstelle eines Burgvogts die Inspektion haben. - Anweisungen über die Behebung von Mängeln auf dem fürstl. Haus Hohenzollern [= Burg Hohenzollern]: Basteien, Portale, Gewölbe, Dach, der neue Bau und Saal, Brustwehr, Rüstkammer. Entsprechender Befehl an Heinrich Gehmach (?), Schultheiß. Überprüfung und Ergänzung der Munition; Erstellung eines neuen Inventars. Michael Begauff (?) soll die Stelle des verstorbenen Hauptmanns auf Hohenzollern weiterhin versehen. Ausschau nach einer qualifizierteren Person (Kapitän oder Leutnant). - Die Erbeinigung des fürstl. Hauses samt der jüngsten kaiserlichen Bestätigung und Extension ist am kaiserlichen Kammer-, Hof- und Landgericht in Schwaben, auch bei der o. ö. Regierung zu insinuieren. - Da Fürst Johann abreisen muß, sollen etliche andere Vormundssachen bis 14. Dezember verschoben werden