Der Kleriker der Kölner Diözese und Notar Jakob Schöpper beaugenscheinigt und bestätigt auf Ersuchen Peter Rincks, Rektors der Kapellen Unserer lieben Frau und St. Agathe in Hörde, sowie auf Ersuchen der Bürgermeister Johann Kumpsthoff und Hermann Meyenberg als der Vertreter des Rates und der Gemeinde Hörde, die die von ihren Vorfahren für jene Kapellen gestifteten Renten und Einkünfte für immer festzulegen wünschen, die ihm vorgelegten Dokumente und spezifiziert deren Inhalt (u.a. Renten bzw. Landbesitz im Bickefeld, im Benninghofer Feld, im Schürener Feld, auf der Hofstadt, ein Haus an der Goldstraße, ein Garten Am kurzen Hagen); außerdem bestimmt der Rektor Peter Rinck, der mit seinem verstorbenen Bruder Gerd Rinck bereits eine jährliche Geldrente aus den Gütern Hinrichs thom Huß für die Kapellen gestiftet hatte, daß nach seinem Tod eine Anzahl Hausgeräte in seiner Dienstwohnung verbleiben sollen. Für den Bezug der Renten und Einkünfte soll der Rektor Peter Rinck und seine Nachfolger verpflichtet sein, wöchentlich zwei Messen zu halten. Nach einer Amtsniederlegung oder dem Tod des derzeitigen Rektors soll den Bürgermeistern und dem Rat von Hörde jure patronatus das Präsentationsrecht zustehen, indem sie einen anderen Priester oder eine Person, die innerhalb eines Jahres Priester wird, als Nachfolger wählen, während dem Pfarrer der Kirche in Wellinghofen die Amtseinführung vorbehalten sein soll. Siegler: Pfarrer Johann Sindern in Wellinghofen, Rektor Peter Rinck, Stadt Hörde. Zeugen: Johann ther Stegen, Vikar an Sankt Reinoldi und Liebfrauen in Dortmund, und Reinold Strake, Küster an Liebfrauen in Dortmund.