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Jorg Zeutter, Seiler und B. zu Markgröningen [Kr. Ludwigsburg], gef. zu Markgröningen wegen Ungehorsams und Widersetzlichkeit gegen obrigkeitliche Befehle in Steuer- und Hilfsgeldangelegenheiten verspricht, 50 fl Strafe und die Gefängniskosten zu bezahlen und schwört Urfehde, nachdem er vor Gericht gestellt worden war.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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