Jorg Zeutter, Seiler und B. zu Markgröningen [Kr. Ludwigsburg], gef. zu Markgröningen wegen Ungehorsams und Widersetzlichkeit gegen obrigkeitliche Befehle in Steuer- und Hilfsgeldangelegenheiten verspricht, 50 fl Strafe und die Gefängniskosten zu bezahlen und schwört Urfehde, nachdem er vor Gericht gestellt worden war.