Mathis, Sohn des Ulrich Kißling, B. zu Wildberg, wegen strafbarer Handlungen daselbst gef., jedoch auf Fürbitten seiner Freunde wieder freigel., schwört U. und gelobt eidlich, zeitlebens ohne obrigkeitliche Erlaubnis außer einem abgebrochenen Brotmesser keine Wehr mehr zu tragen.