Hans von Stetten, Bürger zu Hall, und seine Hausfrau Agnes Eberhartin quittieren der Stadt Hall über 2100 Gulden und übergeben ihr dafür ihre liegende und fahrende Habe, Vieh, Schulden, Gewand, Gebende, Schleier, Kleinodien und Hausrat. Der Rat hat mit der genannten Summe die Aussteller ausgelöst, weil er glaubte, sie hätten mit dieser Summe ihr Gut nicht hoch genug versteuert (verbeetet) bzw. dass aus dem Besitz mehr zu gewinnen sei.