Wolf Geier, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Ubstadt beurkunden eine Gültverschreibung des Leomhard Eyßer und seiner Ehefrau Barbara über 50 Gulden gegenüber Johann Rehm, Kirchenkollektor am Bruhrain.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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