Gilg Scharpff, B. zu Stuttgart, schwerer Strafe verfallen, weil er Hz. Ulrichs Anhänger gewesen, mit ihm außer Landes gezogen war und ihm gegen den Schwäbischen Bund Beistand geleistet hatte, jedoch auf Fürbitten seiner Herren begnadigt und wieder zu Frau und Kindern eingelassen, gelobt eidlich, sein Leben lang Hz. Ulrich nicht mehr zu seinem Herrn anzunehmen, ihm nicht mehr zu dienen, desgleichen sich niemals wider den Erzhz. von Österreich, noch gegen den Schwäbischen Bund feindlich zu betätigen oder irgendwelche fremde Herren zu unterstützen, endlich Forderungen und Ansprüche auf dem Rechtswege innerhalb des Landes zu verfolgen; dies alles unter Androhung der Todesstrafe durch das Schwert im Falle der Übertretung. Er stellt ferner 4 Freunde als Bürgen, die sich eidesstattlich verpflichten, binnen Monatsfrist der Herrschaft 400 fl "Abtrag" zu zahlen. Sollten sie jedoch mit der Zahlung im Rückstand bleiben, so sollen die liegenden und fahrenden Güter des A. der Herrschaft um 200 fl verfallen sein. - Bürgen: Martin Koller und Jörg Wingartter, beide B. zu Stuttgart, und Hans und Ulrich Kayßer aus Feuerbach.