Der Offizial des Bischofs Hugo von Konstanz beurkundet die vor seinem Gericht stattgefundene Verhandlung und das Endurteil in der Streitsache zwischen dem Heiliggeisthospital in Ulm, vertreten durch die Pfleger Mattheus Krafft und Georius Fingerlin, den Administrator Leonhard Fry und deren Anwalt Michael Schlaich, als Kläger, und Magnus Glöcklin, Konrad Weng und Andreas Berger, vertreten durch den Anwalt Johannes Netzer, als Beklagte, wegen der von ihnen seit 1513 verweigerten Zehntentrichtung aus ihren in Jungingen im Stadelfeld belegenen Äckern, unter Teilnahme des Klosters Söflingen in Vertretung seiner Interessen: Glöcklin und Weng werden zur Zahlung des Zehnten verurteilt, soweit ihre Äcker nicht, wie die des freigesprochenen Berger dem Kloster Söflingen gehören und demgemäss durch päpstliches Privileg von der Zehntentrichtung befreit sind.