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Markgraf Rudolf von Baden bestätigt dem Kloster Herrenalb alle in Bezug auf seine Mühlen, Güter, Leute usw. zu Bretten und Weißhofen von den Grafen Heinrich und Otto von Zweibrücken und deren Vorfahren, von dem Grafen Heinrich dem Älteren von Eberstein und seinen übrigen Verwandten und Vorfahren erhaltenen Freiheiten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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