Blasius Kling, sesshaft zu Oberboihingen, zu Nürtingen gef., weil er wider die Landesordnungen und ergangenen herzoglichen Mandate, die solche Vergehen mit Strafen an Leib und Leben bedrohen, sich in den Dienst des römischen Königs nach Siebenbürgen begeben hatte und diesem zu Hilfe in den Krieg gezogen war, jedoch strenger Bestrafung überhoben und freigelassen mit der Auflage, seine Atzung und Gefängniskosten selbst zu bezahlen, sich fortan gehorsam zu halten, auch ohne landesherrliche Erlaubnis keinem fremden Herren mehr zu dienen und außerhalb Landes in den Krieg zu ziehen, gelobt eidlich, diese Begnadigungsartikel einzuhalten und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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