Georg Speyser, gebürtig aus Tübingen, auf gemachte Anzeige unter dem Verdacht übler Nachrede wider Herzog Ulrich und wegen sonstiger strafbarer Handlungen zu Wildberg gef., jedoch auf Fürbitten seiner Freunde von Junker Balthasar von Gültlingen, Obervogt zu Wildberg, und Matthäus Heller, Keller daselbst, nach 19 Tagen Haft mit der Auflage wieder freigel., seine Atzung zu bezahlen und sich fortan wohl zu verhalten, gelobt dies eidlich und schwört U. Er stellt Hans Bayler d.J., seßhaft zu Gültlingen, als Bürgen, der sich verpflichtet, im Falle des Bruchs dieser Verschreibung der Herrschaft Württemberg 80 fl zu bezahlen.