Hans Buckh von Nellingen, B. zu Owen u. T., wegen Widersetzlichkeit gegen die Obrigkeit zu Owen gef., jedoch auf Fürbiltte freigel., verspricht, künftig alle frevlerischen Handlungen gegen die Obrigkeit zu unterlassen, schwört U. und setzt für die Einhaltung dieser Verschreibung sein ganzes Hab und Gut als Sicherheit ein. Unabhängig davon bleibt dem Herzog vorbehalten, ihn im Falle einer neuen Verfehlung an seinem Leib und Leben zu bestrafen. Sein Vergehen: Er hatte nachts auf der Gasse, als er dem Amtmann und dem Stadtknecht begegnete, dieselben trotzig gefragt: "wie keits dich", war eine andere Straße weitergegangen und als er den beiden erneut begegnete und stehen bleiben sollte, war er über einen Bach geflohen und hatte den ihm nachsetzenden Stadtknecht mit der blanken Waffe geschlagen.