Abt Heinrich [von Kranlucken] und der Konvent des Klosters Fulda verkaufen den Klosteranteils an dem Gericht auf der Hart mit den Gotteshausleuten, Siechenhausleuten sowie allen Klosteruntertanen, die in dem Gericht ansässig sind, und mit allen Einkünften und Rechten des Klosters unter Vorbehalt des Rückkaufs an Friedrich von Ebersberg und seine Ehefrau Elisabeth. Ausgenommen sind das Recht des Klosters auf Herberge sowie dessen Waldungen und Wasserläufe in dem Gericht.

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Staatsarchiv Würzburg
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