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Jörg Binder und Lenntzin Henlin, beide von Owen, wegen Teilnahme an den vorangehend geschilderten Ausschreitungen zu Kirchheim gef., nachdem sie einige Zelt flüchtig gewesen waren, auf Fürbitte gegen Bezahlung der Atzung jedoch wieder freigel., versprechen, das in der beiliegenden Verschreibung ausgesprochene Verbot des Waffentragens und des Besuchs von Wirtshäusern, wie auch die übrigen Artikel dieser Verschreibung zu halten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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