Von der Gemeinde Horkheim beanspruchte Freiheiten (Abzug, Römerzug, Ablösungshilfe, Kriegssteuer, Amtsschaden, Verweigerung der Einsichtnahme in die Bürgermeisterrechnungen) und Bestätigung ihrer alten Privilegien durch die Herzöge Friedrich, Johann Friedrich und Ludwig Friedrich.