Die Stände des Herzogtums Geldern und der Grafschaft Zütphen verpflichten sich zur Aufrechthaltung des mit dem Markgrafen von Brandenburg und dem Pfalzgrafen von Neuburg eingegangenen Kompromissvertrages, welchem gemäß die nachstehenden wieder aufgenommenen alten Streitpunkte auf einem schiedsrichterlichen Tag zu Bocholt geschlichtet werden sollen: Klevischerseits die prätendierte Restitution der Insel Gravenward, der Hoheit über Millingen, Seeland, Biland und Beeck, des Schlosses Schulenburg, der Warden unterhalb des Schlosses Lobith und der Renten des Letzteren, der Warden beim Dorf Aerd; geldrischerseits die in Anspruch genommene Reluition der Herrschaften und Städte Duiffelt, Nergena, Liemers, Sevenaer, sowie die Hoheit über Lobith und mehrere Warden. d. am 26. März.