Simon Weeber, Pfarrherr, Matheus Flaisch, Weber, und Georg-Hans, Michael-Johannes, Anna Maria Flaisch, seine Kinder, alle des Fleckens Bingen, verkaufen mit Zustimmung des Erblehenherren ihrem Vetter Joseph Flaisch, Weber und Branntweinbrenner daselbst, das von dem verstorbenen Joseph Flaisch ererbte hornsteinische Erblehenhaus, Scheuer und Garten, alles beieinander (Anlieger: Matheis Schneider, Glaser; der alte Vohlenschmidt; Kaspar Reebholtz; das gemeine Mark; die Straße; die Lauchert). Daraus gehen nur die gewöhnlichen bürgerlichen Beschwerden. Der Garten ist durch eine Konstanzer Kommission 1744 für zehntfrei erkannt worden. Der Kaufpreis beträgt 710 Gulden Reichswährung und ist teils in bar, teils durch Anweisung auf Kapitalien zu zahlen. Bei jeder Veränderung soll je 1 Gulden Abzug und Aufzug der Erblehensherrschaft nach Hornstein gezahlt werden. Die Konstanzer Kanzlei ratifiziert diesen Vertrag Nachtrag der Kanzlei: Das Branntweingeschirr ist für 60 Gulden und der grundeigene Garten hinter dem Haus für 90 Gulden von der Kaufsumme abgesetzt, also jetzt 560 Gulden

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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