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Erasmus v. Thurn, Koadjutor der Ballei Oesterreich, übernimmt seine Stelle unter folgenden Bedingungen: 1. der bisherige zum Inhaber des Spitalmeisteramts in Nürnberg ernannte Landkomtur Jobst Truchses von Wetzhausen behält Titel, Rang und Siegel, 2. der Aussteller erhält das Deutsche Haus zu Wien und nach dem Ableben des Herrn Cristoffel Awer auch das Deutsche Haus in der Newenstat, 3. er erhält ferner das bisher vom Landkomtur bezogene Deputat (ca. 100 fl aus dem Deutschen Haus zu Grecz), 4. er erhält das Deutsche Haus zu Sonntag, das einen Hauskomtur bekommt und das Deutsche Haus zu Laibach, hierfür gibt er dem Landkomtur zwei Saum Wißpacher und ein Saum Rainfal für dessen Lieferung (bis Salzburg) derselbe 12 fl bezahlt, 5. er erhält ferner die Deutschen Häuser zu Mettling, Senitsch, Schormenel, Weinitz und St. Marttin, ferner die Pfarreien Gumpoltzkirchen, Spannberg, Paltrondorff, St. Johannes und Fridaw samt den zwei Gesellen-Ständen zum Sonntag. 6. Der Landkomtur behält das Deutsche Haus zu Frisach und bekommt vom Aussteller anstatt der ihm aus den Deutschen Häusern Grecz und Sonntag zugesagten Weinlieferungen (15 Starttin) jährlich so lange er lebt 150 fl in Silber. - Siegler: Aussteller und Walther v. Cronberg.

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Staatsarchiv Nürnberg
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