Die fünf Geschworenen und Gerichtspersonen von Ober- und Untersielmingen Matthis Hertzog, Michel Mack, Hans und Michel Gäntzlin und Hans, Veit Weinmanns Sohn, urteilen in der Streitsache des Michel Bettlinger von Sielmingen einer- und der Herrschaft Württemberg andererseits wegen des Wasserabflusses von der Hofreite des erstgen. in den Hof der herrschaftlichen Zehntscheuer und entscheiden, daß Bettlinger das von abseits der Bachhütte gegen die Zehntscheuer laufende Wasser in Zukunft auf seinem Grundstück und zwischen der Zehntscheuer hindurch sowie neben Blasin Krausens Haus in einer steinernen Rinne in seinen Garten leiten müsse und kein Wasser mehr gegen die Zehntscheuer hin, sondern vorne auf seinem Hof ausschütten solle.