Endris Owcke, sesshaft zu Oberensingen, wegen Verleumdung und Schmähreden etliche Tage zu Nürtingen gef., jedoch auf die Fürbitten einiger von der Gemeinde zu Oberensingen begnadigt und auf Wohlverhalten und gegen Bezahlung seiner Atzung wieder freigelassen, gelobt unter Eid, sich künftig gehorsam und wohl zu verhalten und schwört U. Owcke hatte den Schultheißen und Heimburgen zu Oberensingen beschuldigt, dass sie Gelder hätten, die einer Gemeinde gehörten und über die sie nicht Rechnung abgelegt hätten, weswegen die beiden vor Vogt und Gericht zu Nürtingen angeklagt und auch auf Grund seines (Owckes) geleisteten Eides ihrer Ehre entsetzt und zu 8 Tagen Haft im Narrenhäuslein verurteilt worden waren. Außerdem hatte er nach ergangenem Urteil den Schultheißen in unflätigster Weise beschimpft.