Papst Pius II. erteilt dem Bischof von Lüttich und den Äbten zu St. Pantaleon und zu St. Martin den Befehl, dem Elekten Roprecht von Köln, welchem er zur Deckung der Schulden seines Erzstifts die Hälfte der Einkünfte der in demselben während der nächsten 3 Jahre vakant werdenden geistlichen Benefizien verliehen, hierin hülfreich zur Hand zu sein. d. Rome aopud S. Petrum, XVI Kal. Julii.