Papst Alexander VI. bestätigt sämtliche Privilegien und Freiheiten des Klosters Comburg und namentlich auch die Union der Parochial-Kirchen zu Steinbach (Steinwag, Tüngental, Gebsattel, Künzelsau und Erlach, und anderer Parochial-Kirchen und Kapellen nebst ihren Gütern und Zugehörungen mit dem genannten Kloster.