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König Sigmund erlaubt der Stadt Leutkirch, die an den Edlen von Schellenberg verpfändeten beiden Mühlen vor der Stadt einzulösen und schlägt zu der Pfandsumme noch 300 rheinische Gulden, die ihm die Stadt gezahlt.
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König Sigmund erlaubt der Stadt Leutkirch, die an den Edlen von Schellenberg verpfändeten beiden Mühlen vor der Stadt einzulösen und schlägt zu der Pfandsumme noch 300 rheinische Gulden, die ihm die Stadt gezahlt.