Jakob von Landau, Ritter, Landvogt in Ober- und Niederschwaben, und Hauptmann zu Cilli, urteilt in der Streitsache des Hans Sigmund Huntpis für sich selbst und als Anwalt seiner Mutter Petternelle Huntpis, geb. von Aw, einerseits gegen Kaspar Sackmüller auf der "Sackmulin" zu Merazhofen ("Merhartzhofen") andererseits wegen eines auf Widerruf verliehenen Bachs bzw. wegen der Veränderung von dessen Lauf und der Anlage eines Fischweihers sowie wegen der verweigerten Rückgabe des Bachs. Der Beklagte muß den alten Zustand wiederherstellen, den Bach bei Eigenbedarf des Klägers zurückgeben und die Prozeßkosten tragen.