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Hans Keiser, der zu Ilsfeld dem Grafen Ulrich V. mit Recht verfallen und heimgesprochen ist, zu strafen an Leib oder Gut, den aber der Graf begnadigt hat, schwört Urfehde.
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Hans Keiser, der zu Ilsfeld dem Grafen Ulrich V. mit Recht verfallen und heimgesprochen ist, zu strafen an Leib oder Gut, den aber der Graf begnadigt hat, schwört Urfehde.