Herzog Gerhard von Jülich und seine Gemahlin Sophie von Sachsen verordnen, dass aus einer Schuldforderung, die ihr Rentmeister Lambrecht von Zwifel an sie zu erheben hat, eine Erbrente von 50 Gulden aus den Renten des Amtes Jülich zur Stiftung einer Seelenmesse zu Ehren St. Huberti an den Katharinenaltar der Kirche Mariae ad Capitolium zu Köln und nach dem Ableben des zeitigen Pastors Arnold v. Remagen an das Johannisstift zu Nideggen oder an die Johanniter daselbst gezahlt werden solle. D. up sent Anthonys dach des hilligen aptz Siegel der Aussteller und ihrer Räte Johann v. Merode und Goedart v. d. Bongart.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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