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Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], bestätigter Abt von Fulda,
bekundet für sich, seine Nachfolger und das Kloster Fulda, zusammen mit
den Brüdern ...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1551-1560
1557 Mai 31
Ausfertigung, Pergament, vier mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der gebenn Montags nach Exaudi als man tzelte nach Christi unsers liebenn Herrenn und Selichmachers gepurt tausent funffhundert funfftzigck unnd sieben iare
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], bestätigter Abt von Fulda, bekundet für sich, seine Nachfolger und das Kloster Fulda, zusammen mit den Brüdern Georg von Lautter und Maximilian von Lautter, dass sie mit Zustimmung von Dekan Philipp Georg Schenck zu Schweinsberg und dem Konvent von Fulda dauerhaft zwei Güter getauscht (erbwechsel) haben. Abt Wolfgang überlässt den Brüdern Güter und Einkünfte des Klosters in Mittelkalbach im Amt und Gericht Neuhof. Es folgt eine ausführliche Aufzählung der einzelnen Güter und Abgaben. Folgende Personennamen werden genannt: Leonhard Scheffer, Nikolaus (Claus) Scheffer, Lorenz Scheffer, Nikolaus Ruppel (Clas Rupel), Nikolaus (Claus) Moller, Johann (Hans) Heill. Folgende Ortsnamen werden genannt: Eisenberg, Steinbach, Bornhecke (Bornn heckenn), (Bubenstuden) [?], Eichenried, Steinberg, Redersgrund, Buchacker, Eschenbach. Wolfgang übergibt die aufgezählten Güter Georg und Maximilian dauerhaft und belehnt sie gleichzeitig mit diesen Besitzungen. Die Rechte und die Herrschaft von Abt und Kloster bleiben von diesem Rechtsgeschäft unberührt. Im Gegenzug übergeben die Brüder von Lautter Abt und Kloster Güter in Neuhof. Es folgt eine ausführliche Aufzählung der einzelnen Güter und Abgaben. Folgende Personennamen werden genannt: Ewald Will, Johann (Hen) Rorich, Johann (Henn) Schleich, Heinrich (Heintz) Heil, Konrad (Cuntz) Ochs, Johann (Hen) Bestel [?], Adam Plum, Elisabeth (Elsa) Dracken, Konrad (Cuntz) Henckel, Lorenz Henckel, Johann (Hans) Lauer, Johann (Henchen) Plum, Nikolaus (Claus) Schausten, Johann (Hen) Waldschmidt. Folgende Ortsnamen werden genannt: Ellers, Opperz, Drasenberg (Trasen), Rückers, Flieden. Die Brüder übergeben diese Güter mit allen Rechten und Besitzungen an Abt und Kloster. Wolfgang verzichtet zugunsten der Brüder auf alle Rechte und Ansprüche auf die Güter in Mittelkalbach, setzt die Brüder an seiner Stelle ein und betont, dass dies keine Auswirkungen auf seine Lehnsherrschaft (man lehenschafft unnd oberkeit) hat. Des Weiteren sichert er den Brüdern zu, dass die Güter nicht anderweitig verpachtet oder verpfändet sind und übergibt ihnen die Register über die Güter und Abgaben. Die Brüder verzichten zugunsten von Abt und Kloster auf die Güter in Neuhof und alle damit zusammenhängenden Rechte und Einkünfte. Sie sichern Abt und Kloster zu, dass die Güter nicht anderweitig verpachtet oder verpfändet sind. Nur das Gut von Konrad Ochs in Opperz ist der Kirche in Opperz für 40 Gulden bei einem jährlichen Zins von zwei Gulden verpfändet. Der Abt wird diesen Zins bei Gelegenheit ablösen und den Brüdern dann die Verpfändungsurkunde übergeben. In keinem Fall soll diese Verpfändung zum Nachteil der Brüder sein. Die Brüder übergeben dem Abt die Register ihrer ehemaligen Güter. Beide Seiten vereinbaren, die armen Leute, die die Güter gepachtet haben, nicht mit zusätzlichen Abgaben und Diensten zu belasten, die Pachtbedingungen nicht zu ändern und ihnen Urkunden auszuhändigen, die den alten Urkunden entsprechen. Ankündigung des Sekretsiegels des Abtes. Dekan und Konvent bekunden ihre Zustimmung zu diesem Rechtsgeschäft. Ankündigung des Geschäftssiegels von Dekan und Konvent. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3, Avers 4)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt Wolfgang, Dekan und Konvent von Fulda, Georg von Lautter, Maximilian von Lautter
Vgl. hierzu auch Nr. 1558.
Böhmische Groschen sind auch als Prager Groschen bekannt.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.