Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass Irrungen zwischen Johann Bosse (Bossen) [vom Stein], dessen Tochtermännern und "verwandten" Konrad Simmerer (Conrat Symmerern), Hans von Robern für dessen Kinder, Klaus Bechtel, weiter der Witwe des "Montzers" im Rheingau (Montzers witwe im Rinckaw) [des Hans Montzer?], sowie Johann (Hans) Bosse d. J. einerseits und Johannes Regensberger (Regensperger) andererseits um die Kinder und das hinterlassene Erbe der Else Kißelin zu Kreuznach (+) entstanden waren, wofür die Parteien zum heutigen Tag verhört und vertragen worden sind. Die Parteien sollen das gesamte Hab und Gut der Else nach Kreuznach überantworten, wo es in sechs Teile geteilt wird, von denen die Beteiligten jeweils einen erhalten. Was Johann Bosse daran zusteht, soll ihm Regensberger zu einem Fünftel auf Lebtag als Gülte anweisen; nach Tod des Johann Bosse soll dieser Teil an die Erben von Regensberger fallen.