Franz Friedrich Sigmund August Baron von Böcklin von Böcklinau, Herr zu Rust, Bischheim am Saum, Obenheim, Kehl und Wittenweier, befiehlt, nachdem sich in seinem Dorf Bischheim verschiedene arme Juden befinden, die außerstande sind, ihr jährliches Schirmgeld zu zahlen, dass der dortige Einnehmer jährlich beim Einzug des Schirmgeldes drei der ärmsten Juden ausnehmen soll und zwar diejenigen, welche ihm der dortige Vorsteher, Cerf Berr, genannt und als die würdigsten angegeben hat. (S.: der Aussteller m. Unterschrift) Kop. Pap. koll......

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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