Suchergebnisse
  • 8 von 621

Kaspar Kraus d.A. und Kaspar Kraus d.J., Vater und Sohn, Müller zu Oberlenningen, wegen gen. Wildfrevel gef. und schwerer Strafe verfallen, jedoch mit verschiedenen Auflagen freigel., geloben eidlich, diesen nachzukommen, und schwören U. Ihnen wird zur Bedingung gemacht, die Gefängniskosten selbst zu bezahlen, nicht mehr auf die Jagd zu gehen und andere Wildfrevler dem Forstmeister anzuzeigen. Außerdem soll der Vater der Herrschaft mit 1000 fl verfallen sein, wenn sein Sohn Jakob auch weiterhin straffällig werden sollte. Sie stellen acht gen. Bürgen, die bei Übertretung dieser Verschreibung dieselbe Summe entrichten müssen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...