Rytze Mack und Jörg Mayer aus Stuttgart, daselbst gef., weil sie bei der Festnahme des Claus Schwartz aus Tübingen durch die Stadtknechte oder Büttel "das Recht angerufen" und auf letztere mit Fausten eingeschlagen hatten, so daß der herbeieilende Vogt schlichten mußte, jedoch auf ihre und ihrer Freundschaft Bitten statt des strengen Rechts mit der Strafe belegt, noch weitere 14 Tage im Gefängnis zu büßen, ein Jahr lang alle offenen Zechen zu meiden, keine Wehr mehr zu tragen und sich fortan wohl zu verhalten, geloben eidlich, diese Strafartikel zu befolgen, und schwören U.