Stoffel Wegpsetzer aus Stuttgart, wegen Aufsässigkeit gegen den Schultheißen zu Nellingen und Mißhandlung eines "Kebsweibes", das er mit sich herumführte, etliche Tage zu Stuttgart gef., jedoch statt der strengen Strafe auf seine Bitten dahin begnadigt, das Fürstentum Württemberg unverzüglich und auf dem nächsten Wege zu verlassen und ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht mehr zu betreten, gelobt dies eidlich und schwört U.