Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat erscheinen der Ulmer Bürger und Handelsmann Christian Hohl als Bräutigam und die Ulmer Bürgerin Maria Margarete Schuler als Braut. Begleitet werden sie von dem Handelsmann Johann Jakob Konrad und dem Güterbeständner Johann Adam Holl als Pfleger der Tochter Katharina Walburga des Bräutigams aus seiner ersten Ehe mit der verstorbenen Sibilla Regina geborene Frick sowie dem Handelsmann Georg Wechsler und dem Gürtler und Vorgesetzten der Krämerzunft Johann Sigmund Pfähler als Beistände und Pfleger der Braut. Sie haben dem Rat einen zwischen Bräutigam und Braut vereinbarten Ehevertrag vorgelegt und ihn um dessen Bestätigung gebeten, da die Tochter des Bräutigams noch minderjährig ist und daher der Vormundschaft des Rats untersteht. Der Rat entscheidet nach Prüfung des Vertrags, dass dieser gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts geschlossen wurde und eine ausreichende Versorgung für die Tochter des Bräutigams vorsieht. Er kann daher unter dem Stadtgerichtssiegel ausgefertigt werden und erlangt dann Rechtskraft.