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Hermann [I. von Schladen], Bischof von Schwerin, gewährt all
jenen einen 40-tägigen Ablass, die an den Festen des heiligen Bonifatius
[Juni 5], de...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1251-1300
1274 Juli [vor 17]
Ausfertigung, Pergament, mit Hanfschnur angehängtes Siegel (beschädigt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum Lugduni in concilio generali anno Domini M° CC° LXX° quarto mense Iulii
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hermann [I. von Schladen], Bischof von Schwerin, gewährt all jenen einen 40-tägigen Ablass, die an den Festen des heiligen Bonifatius [Juni 5], des heiligen Papstes Martin [November 10], der heiligen Simplicius, Faustinus und Beatrix [Juli 29] oder innerhalb deren Oktav das Kloster Fulda aufsuchen oder aber für den Bau desselben etwas spenden. Ausstellungsort: auf dem Konzil von Lyon. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Hermann, Bischof von Schwerin
Tagesdatierung anhand des Endes des Konzils von Lyon.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.