Adam Stelltzer und mit ihm seine Ehefrau Ursula Klockhenhan, beide B. zu Owen, wegen Verachtung der althergebrachten christlichen Lehre, insbesondere des Altarsakraments, der Hl. Messe, der Beichte, der Anrufung der Muttergottes und aller Heiligen, zu Kirchheim u. T. gef., aus Mildherzigkeit von erfahrenen Lehrern im rechten Glauben unterwiesen und - nachdem sie ihren Irrtum eingesehen, ihn widerrufen und zugesagt haben, der alten Lehre bis an ihr Lebensende treu zu bleiben - freigel., versprechen, sich ihr Leben lang wohl zu verhalten, der Kirche gehorsam zu sein, den Umgang mit Ketzern zu vermeiden, und schwören U. Sie stellen ferner 8 Bürgen, die sich verpflichten, sie im Fall eines Bruchs dieser U. u. ihres Rückfalls in die Ketzerei binnen Monatsfrist festzunehmen und der Obrigkeit zu Überantworten, oder, wenn das nicht geschähe, 100 fl zu bezahlen. Bürgen: Hans Schoch, B. zu Kirchheim, Ulrich Schuch, Jörg Stumpen, Hans Stumpen, alle drei von Owen, Hans Schmidt von Neuffen, Konrad Theus und Jung Peter Klockennhan, alle drei von Brucken, und Theis Schad von Ohmden.