Das gegen Martin Beumle wegen wiederholten Diebstahls ausgesprochene Urteil, nach welchem er hätte an den Pranger gestellt, mit Ruten ausgehauen und des Landes verwiesen werden sollen, wird auf Oberratsanbringen dahin geändert, dass derselbe nach Bezahlung der Atzung aus der Haft entlassen werden soll unter der Bedingung, dass er sich verpflichtet, an dem Feldzug gegen die Türken in Ungarn teilzunehmen und ohne Begnadigung nicht in das Herzogtum zurückzukehren.