Hans Schmidt, Christoph Schmidt, Georg Mayer, Müller, und Katharina, seine Ehefrau, alle zu Biberbach [Gde. Treffelstein, Lkr. Cham], Michael Schmidt zu Döfering [Gde. Schönthal, Lkr. Cham], Georg Brymer und Hans Deckher zum Stein verkaufen als Vormünder des verstorbenen Georg Deckher zum Stein unter Einwilligung ihrer Grundherrschaft zu Walderbach [Lkr. Cham] Georg Schmid zu Stratsried [Gde. Treffelstein, Lkr. Cham], Bruder und Schwager der obengenannten Personen, und Barbara, seiner Ehefrau, zwei Äcker des Verstorbenen; eines am "Hasenzagel", das andere am "Straizhölzlein", beide ungefähr 1¼ Tagwerk groß. Zinsverpflichtung: jährlich vom Acker am "Hasenzagel" 3 Schilling 15 Pfennig, von dem am "Straizhölzlein" 4 Schilling Pfennig beides Schwarzer Münze. Weitere Auflagen: bei allen Todesfällen, Verkäufen, Tauschgeschäften, Heiraten und anderen Verträgen sind 5% des Gewinns an das Kloster zu zahlen; jede Veräußerung der Äcker darf nur mit dem Wissen des Klosters Walderbach erfolgen. Gewährschaftsversprechen für Erbrecht an den beiden Äckern. Strafandrohung für die neuen Besitzer bei Versäumnissen irgendwelcher Art gegenüber dem Kloster Walderbach. Siegelbittzeugen: Michael Klieber und Hans Albrecht, beide zum Stein. Siegler: Georg Michael vom Luigelshaim, Administrator des Klosters Walderbach. persönliche Unterschrift: "Georg Mayr."

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Staatsarchiv Amberg
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