Veit Leinß und Hans Grötzinger zum Hohenberg bey Bopffingen [Hohenberg, Gde. Bopfingen, Kr. Aalen], wegen Wilderei (die Täter hatten 1 Hirsch, 3 Stück anderes Wild und 1 Wildschein geschossen) zu Heidenheim gef., werden nach Fürbitten aus dem Gefängnis entlassen, versprechen, jeder Herzog Christoph von Württemberg 25 fl rh zu Abtrag zu geben, ihre Atzung und sonstige Kosten selbst zu bezahlen, zeitlebens keine Büchse mehr zu tragen, keinerlei Waidwerk mehr zu betreiben und der Wilderei anderer in keiner Weise Vorschub zu leisten, hinfort auf die fürstlichen Forsten acht zu haben und ihnen zur Kenntnis gelangende Jagdfrevel den Forstmeistern oder Amtleuten des Herzogs anzuzeigen, setzen für getreues Befolgen dieser Verschreibung 200 fl ein, stellen für diese Summe 2 Bürgen und schwören Urfehde.- Bü. mit 200 fl: Hans Grötzinger uf dem Zusenhof [Zusenhof, Gde. Waldstetten, Kr. Schwäbisch Gmünd] und Lienhart Leinß auf dem Hof zu Hohenberg.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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