Alexander Ott, Bürger zu Binsdorf, verkauft an Rochus Knesch und Hans Riepfer, die geordneten Pfleger der Pfarrkirche Sankt Ulrich zu Geislingen (Geüßlingen) und alle ihre Nachfolger, einen jährlichen Zins von 1 fl für 20 fl und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Als Unterpfand werden folgende Güter eingesetzt: [1] 1 Jauchert Acker zu Endbuoch, der an den Schultheißen Hans Frey und Hans Wemmer angrenzt und oben an den bereits genannten Schultheißen und unten auf den Acker der Klosterfrauen stößt. [2] 1 Jauchert Acker auf dem Lerbihel, bei Jakob Bader und dem Zielnießer Hans von Erlaheim (Erla) gelegen, der an den bereits genannten Schultheißen grenzt. Alle Stücke sind mit keinen Abgaben belastet und wurden von Schultheiß, Bürgermeister und Gericht der Stadt Binsdorf als ausreichendes Unterpfand bestätigt. Der Zins ist jedes Jahr acht Tage vor oder nach dem 21. Dezember (uff Sant Thoma des hailigen apostels tag) zu entrichten und kann jedes Jahr mit einer vierteljährlichen Kündigungsfrist vor dem 21. Dezember mit 20 fl und dem entstandenen Zins abgelöst werden. Der Aussteller erklärt Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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