Akte, nach der Johann Georg Banzhaf und Johann Matthias Maier von Söhnstetten wegen grober Unbotmäßigkeit und Injurien gegen den dortigen Schultheiß Bandel, ersterer zu einer vierwöchigen Festungsarbeit zu Hohenasperg, letzterer aber zu einer zwölftägigen Inkarzeration, abwechslungsweise bei Wasser und Brot, verurteilt wurde (Heidenheim, Söhnstetten)