Streit zwischen dem Kloster Bebenhausen und dem Pfarr-Rektor Berthold von Dusslingen (Tusslingen) wegen des Bezugs des großen Zehnten in Dusslingen (Tusslingen) und dessen Bann, welcher nach Verhandlungen vor dem Scholastikus zu Neumünster durch Bischof Heinrich [III. von Brandis] von Konstanz dahin verglichen wurde, dass dem Kloster Bebenhausen 1/4, der Kirche zu Dusslingen (Thusslingen) 3/4 jenes Zehnten zustehen sollen. Theoderich Last, Kanonikus zu Konstanz, bestätigt, dass die beiden streitenden Parteien eidlich gelobt haben, ihm als dem Interpreten und Erklärer des abgeschlossenen Vergleichs zu folgen.