Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er die Hälfte an Schloss Homburg (Hoemberg) von seinem Oheim Graf Philipp II. von Nassau-Saarbrücken-Weilburg als Vormund des Grafen Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken, Sohn des Grafen Johann III. (+), um 2.000 Gulden wiederlöslich gekauft hatte. Der darüber ausgestellte Kaufbrief war am 17.12.1481 (uff montag nach der heylgen jungfrauwen sant Lucien tag) ausgestellt worden. Um doppelte Kosten für das Gesinde zu vermeiden, war Pfalzgraf Philipp mit dem Vormund dahin übereingekommen, dass der Pfalzgraf auf seine Nutzungen an seiner Hälfte zu Homburg verzichtet, wogegen dieser 100 Gulden jährlicher Gülte vom Vormund Philipp, und nach seiner Volljährigkeit von Graf Johann Ludwig und seinen Erben, erhält. Die 100 Gulden sollen bis zur Wiederlösung jährlich zu Mittfasten an den pfalzgräflichen Landschreiber zu Alzey gereicht werden. Die darüber ausgestellte Verschreibung der Nassauer wurde am gestrigen Tage, dem 11.03.1482, ausgestellt. Kurfürst Philipp behält sich bei Versäumnis der Gültzahlung vor, Pön, Aberwette, Pfändung und dergleichen zu gebrauchen. Der Aussteller bekundet, dass ihm laut des Kaufbriefs Öffnung und Enthalt an seiner Hälfte zum Homburg für 10 Jahre zustehen und versichert, keine Feinde Graf Johann Ludwigs oder seiner Erben ebenda zu enthalten; gleichermaßen hat sich der Nassauer ihm gegenüber verschrieben. Geht das Schloss Homburg aufgrund des Gebrauchs durch den Pfalzgrafen verloren, soll dieser die Rückgewinnung mit Fleiß versehen oder der Gegenseite den Schaden redlich ersetzen. Der Aussteller versichert, das Schloss und Amt Homburg mit allen angehörigen Leuten zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo den Nassauern und den Ihren der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten genügt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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