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Hz. Ludwig belehnt Michael Braun, B. und Müller zu Cannstatt, auf Wiederabkünden mit der sechsrädrigen herrschaftlichen Mühle zu Berg, gegen Stuttgart gelegen, die Hans-Ernsten-Mühle genannt (vgl. U 100). Vorbesitzer war Michael Vigel von Plieningen. Der Belehnte hat den wöchentlichen Mühlenzins von 13 Simri glatter Frucht, halb Kernen, halb Roggen, nach Stuttgart in den Kellereikasten zu reichen, die Mühle mit Einrichtung und Wasserstube im beschriebenen Zustand zu erhalten und andere Pflichten zu übernehmen, wogegen ihm bestimmte Vergünstigungen zustehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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